Stimmkorrektur
nach einer namentlichen Abstimmung
Mit einer Stimmkorrektur geben Abgeordnete des Europäischen Parlaments nach einer namentlichen Abstimmung an, wie sie stimmen wollten. Das Parlament veröffentlicht diese Angaben als „Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten“ in der Anlage „Ergebnis der namentlichen Abstimmungen“ zum Sitzungsprotokoll, sofern sie binnen zwei Wochen nach der Tagung übermittelt wurden. Sie dienen nur der Information: Das im Plenum bekannt gegebene Abstimmungsergebnis ändert sich dadurch nicht.
Was ist eine Stimmkorrektur?
Bei einer namentlichen Abstimmung wird im Protokoll festgehalten, wie jedes Mitglied gestimmt hat (Artikel 197 Absatz 4 der Geschäftsordnung, GO). Danach können Abgeordnete eine Berichtigung ihres Stimmverhaltens übermitteln oder angeben, wie sie abstimmen wollten. Das Parlament führt beides unter der Überschrift „Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten“. OpenRCV spricht kurz von Stimmkorrekturen; gemeint ist in beiden Fällen die Stimmabsicht, die ein Mitglied nachträglich angibt.
Bei Abstimmungen durch Handzeichen, nach Artikel 194 GO die Regel, gibt es keine Einzelstimmen. Bei elektronischen Abstimmungen, die nicht namentlich sind, wird nur das zahlenmäßige Ergebnis festgehalten (Artikel 199 Absatz 2 GO). Berichtigungen gibt es deshalb nur bei namentlichen Abstimmungen.
Welche Regeln gelten
Die Geschäftsordnung enthält keinen eigenen Artikel über Berichtigungen des Stimmverhaltens. Das trifft auf die Fassung vom Juli 2024 zu Beginn der 10. Wahlperiode ebenso zu wie auf die Fassung vom Mai 2026, die im November 2026 gilt. Frist und Wirkung nennt der Hinweis zu Beginn der Anlage: Aufgeführt werden Angaben, die binnen zwei Wochen nach der Tagung übermittelt wurden. Sie dienen ausschließlich der Information und ändern das im Plenum bekannt gegebene Abstimmungsergebnis in keinem Fall.
Maßgeblich bleibt das Ergebnis, das die Präsidentin oder der Präsident nach Artikel 194 GO feststellt und bekannt gibt. Für Zweifel an der Gültigkeit einer Abstimmung sieht Artikel 200 GO einen eigenen Weg vor: eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, nachdem die Abstimmung für geschlossen erklärt wurde. Ebenfalls eigens geregelt ist die Erklärung zur Abstimmung (Artikel 201 GO). Mitglieder können sie mündlich oder schriftlich abgeben, allerdings nur zur einzigen Abstimmung oder zur Schlussabstimmung über einen Gegenstand. Die „Berichtigungen“ nach Artikel 251 GO betreffen Fehler in angenommenen Texten, nicht Stimmen.
Wo Stimmkorrekturen stehen
Die Einzelstimmen stehen nicht im Haupttext des Protokolls, sondern in seiner Anlage „Ergebnis der namentlichen Abstimmungen“. Gibt es zu einer Abstimmung Berichtigungen, führt die Anlage sie in einem eigenen Abschnitt unter dem Abstimmungspunkt auf: die beabsichtigte Stimme, gekennzeichnet mit „+“ für dafür, „-“ für dagegen oder „0“ für Enthaltung, und die Namen.
Die Anlage wird nach der Tagung fortgeschrieben. So wurde die Anlage zur Sitzung vom 22. Oktober 2026 noch am 4. November 2026 aktualisiert. Im Open-Data-Portal stehen die beabsichtigten Stimmen in eigenen Feldern, getrennt von den amtlichen.
Wie OpenRCV Stimmkorrekturen zeigt
OpenRCV übernimmt die Berichtigungen aus dem Open-Data-Portal und zeigt sie zusätzlich zur amtlichen Stimme, auch bei Abgeordneten, die keine Stimme abgegeben hatten. Gleicht die angegebene Stimme der amtlichen, zeigt OpenRCV keine Korrektur an.
- In der Ansicht einer Abstimmung steht neben der Stimme ein Hinweis auf die Korrektur. Der Filter „Korrekturen“ zeigt nur die betroffenen Mitglieder.
- Das Profil einer oder eines Abgeordneten nennt die Zahl der Stimmkorrekturen und kennzeichnet sie in der Liste der Abstimmungen.
- Die Seite Eigene Positionen lässt sich von „Amtliche Stimme“ auf „Nach Korrektur“ umstellen.
- Kennzahlen und Statistiken rechnen mit der amtlichen Stimme. Die Statistik nennt gesondert die Abstimmungen, bei denen die Korrekturen rechnerisch ein anderes Ergebnis ergäben. Die Ansicht einer solchen Abstimmung trägt den Hinweis „Rechnerisch, ohne Wirkung“.
- In den Downloads auf der Seite Daten enthält die Spalte position_corrected die beabsichtigte Stimme und ist ohne Korrektur leer. Die Spalte position bleibt die amtliche Stimme.
Stimmkorrekturen in der 10. Wahlperiode
Die Übersicht nennt für den erfassten Zeitraum der 10. Wahlperiode die Zahl der Stimmkorrekturen in allen namentlichen Abstimmungen und gesondert in den Schlussabstimmungen, jeweils auch im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen. Außerdem zeigt sie, bei wie vielen Abstimmungen die Korrekturen rechnerisch ein anderes Ergebnis ergäben. Namen enthält sie nicht; wer eine Korrektur angegeben hat, zeigt die Ansicht der jeweiligen Abstimmung.
Erfasst sind die namentlichen Abstimmungen vom 17. Juli 2024 bis 22. Oktober 2026.
- 13.434 Stimmkorrekturen bei 6.412 namentlichen Abstimmungen, rund 3 je 1.000 abgegebene Stimmen
- In den 652 Schlussabstimmungen: 1.836 Korrekturen, rund 4 je 1.000 abgegebene Stimmen
Bei 9 Abstimmungen, darunter 1 Schlussabstimmung, ergäben die Korrekturen rechnerisch ein anderes Ergebnis. Das amtliche Ergebnis bleibt. Alle Fälle
Grenzen
Eine Stimmkorrektur gibt nur wieder, welche Stimme ein Mitglied nach eigener Angabe beabsichtigt hatte. Einen Grund nennt die Anlage nicht.
Solange die zwei Wochen nach einer Tagung nicht abgelaufen sind, können noch Berichtigungen hinzukommen; bis dahin sind die Zahlen dieser Tagung vorläufig. OpenRCV fragt die Berichtigungen täglich zwischen 8 und 20 Uhr alle zwei Stunden ab, bis 16 Tage nach dem letzten Sitzungstag einer Tagung. Was das Parlament später als 18 Tage nach einem Sitzungstag nachträgt, übernimmt OpenRCV nicht automatisch.
Die Übersicht zählt die Korrekturen in allen namentlichen Abstimmungen einschließlich der Unterabstimmungen, etwa über Änderungsanträge oder einzelne Absätze. In den Downloads entspricht dem die Datei member_votes_all. Die Datei member_votes enthält je Vorlage nur eine namentliche Abstimmung, in der Regel die Schlussabstimmung, und deshalb weniger Korrekturen. Ihre Zahl stimmt auch nicht mit der Zahl für die Schlussabstimmungen in der Übersicht überein.
Quellen
- Europäisches Parlament: Protokoll, Ergebnis der namentlichen Abstimmungen, Anlage, Sitzung vom 22. Oktober 2026 (mit dem Hinweis zu Frist und Wirkung der Berichtigungen; auch als PDF im Open-Data-Portal)
- Europäisches Parlament: Protokoll der Sitzung vom 22. Oktober 2026
- Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, geltende Fassung (Inhaltsverzeichnis; im November 2026 die Fassung vom Mai 2026)
- Artikel der geltenden Geschäftsordnung: 194, 197, 199, 200, 201, 251
- Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Fassung Juli 2024 zu Beginn der 10. Wahlperiode (PDF)
- Open-Data-Portal: Abstimmungsdaten der Sitzung vom 22. Oktober 2026 (JSON-LD, beabsichtigte Stimmen in den Feldern had_voter_intended_favor, had_voter_intended_against und had_voter_intended_abstention)
- Open-Data-Portal des Europäischen Parlaments (Abstimmungsdaten, Lizenz CC BY 4.0)
Quelle: Europäisches Parlament, offene Daten (CC BY 4.0), aufbereitet von OpenRCV.
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