Misstrauensantrag
gegen die EU-Kommission
Mit einem Misstrauensantrag kann das Europäische Parlament die EU-Kommission zum geschlossenen Rücktritt zwingen. Dafür müssen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen sein, und diese Ja-Stimmen müssen zugleich die Mehrheit der Mitglieder bilden, bei 720 besetzten Sitzen also mindestens 361. Bis Ende Oktober 2026 wurde kein Misstrauensantrag angenommen, auch keiner der vier Anträge gegen die Kommission unter Ursula von der Leyen, über die das Parlament von Juli 2025 bis Januar 2026 abgestimmt hat.
Was ist ein Misstrauensantrag?
Nach Artikel 17 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist die Kommission als Kollegium dem Europäischen Parlament verantwortlich. Das Parlament kann nach Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen Misstrauensantrag gegen sie annehmen.
Ein Misstrauensantrag betrifft immer die gesamte Kommission. Das Verfahren im Parlament regelt Artikel 131 seiner Geschäftsordnung (GO).
Wer ihn einreichen kann und wie er abläuft
Einreichen kann den Antrag ein Zehntel der Mitglieder des Parlaments, bei 720 Sitzen also 72 Abgeordnete. Wurde in den zwei Monaten vor der Einreichung schon über einen Misstrauensantrag abgestimmt, muss ein neuer Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder eingereicht werden, also von 144.
Der Antrag muss die Bezeichnung „Misstrauensantrag“ tragen und begründet sein. Er wird der Kommission übermittelt, und die Präsidentin oder der Präsident des Parlaments gibt den Mitgliedern den Eingang bekannt. Danach gilt nach Vertrag und Geschäftsordnung:
- Die Aussprache findet frühestens 24 Stunden nach dieser Bekanntgabe statt.
- Abgestimmt wird frühestens 48 Stunden nach Beginn der Aussprache und frühestens drei Tage nach Einbringung des Antrags.
- Aussprache und Abstimmung finden spätestens in der Plenartagung statt, die auf den Eingang folgt.
- Die Abstimmung ist offen und namentlich: Jede Stimme wird mit dem Namen des Mitglieds festgehalten.
Welche Mehrheit nötig ist
Nötig ist eine doppelte Mehrheit (Artikel 234 AEUV, Artikel 131 Absatz 7 GO): Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein, und diese Ja-Stimmen müssen zugleich die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments bilden.
Bei 720 Mitgliedern liegt diese Mehrheit nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments (EPRS) bei 361. Stimmen alle 720 Mitglieder mit Ja oder Nein, sind für zwei Drittel 480 Ja-Stimmen nötig.
OpenRCV rechnet mit den Abgeordneten, die am Abstimmungstag im Amt sind. An den vier Abstimmungstagen waren es 719, die Abstimmungsansicht nennt deshalb mindestens 360 Ja-Stimmen. Welche Zahl das Parlament selbst zugrunde legte, geht aus den Abstimmungsdaten nicht hervor. Wie OpenRCV die nötige Mehrheit einer Abstimmung angibt, erklärt der Abschnitt Mehrheiten.
Was bei Annahme passiert
Wird ein Misstrauensantrag angenommen, legen die Mitglieder der Kommission geschlossen ihr Amt nieder. Die Hohe Vertreterin oder der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik muss das Amt in der Kommission niederlegen.
Bis zu ihrer Ersetzung nach Artikel 17 EUV bleiben die Kommissionsmitglieder im Amt und führen die laufenden Geschäfte weiter. Die neue Kommission bleibt dann nur bis zum regulären Ende der Amtszeit ihrer Vorgängerin im Amt.
Bisherige Misstrauensanträge
Bis September 2024 wurden nach einer Zählung des EPRS seit 1972 insgesamt 13 Misstrauensanträge gegen die Kommission eingebracht, neun davon seit der ersten Direktwahl des Parlaments 1979. Nach einer EPRS-Studie von 2025 hat das Parlament über acht davon abgestimmt, ein Antrag von 2016 kam nicht zur Abstimmung. Keiner erreichte die nötige Mehrheit.
Am 14. Januar 1999 lehnte das Parlament einen Misstrauensantrag gegen die Kommission Santer mit 232 Ja- und 293 Nein-Stimmen bei 27 Enthaltungen ab. Nach dem Bericht eines Ausschusses unabhängiger Sachverständiger trat die Kommission im März 1999 geschlossen zurück, um einem Misstrauensantrag zuvorzukommen. Der Rücktritt beruhte also nicht auf einem angenommenen Misstrauensantrag.
In der 10. Wahlperiode hat das Parlament bis Ende Oktober 2026 über vier Misstrauensanträge abgestimmt. Den ersten, über den im Juli 2025 abgestimmt wurde, reichten laut Antragsdokument Gheorghe Piperea und 76 weitere Abgeordnete ein. Im September 2025 folgten zwei Anträge, über die das Parlament im Oktober 2025 getrennt abstimmte. Den einen hat nach Angaben des Parlaments die Fraktion Patrioten für Europa eingebracht, unterzeichnet von 85 ihrer Mitglieder. Den anderen hat die Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament eingebracht, unterzeichnet von 72 Abgeordneten, auch aus anderen Fraktionen und ohne Fraktion. Im Januar 2026 brachte die Fraktion Patrioten für Europa einen weiteren Antrag ein, unterzeichnet von 110 Abgeordneten aus drei Fraktionen.
Die Aussprachen im Juli und Oktober 2025 fanden mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen statt, die Aussprache im Januar 2026 mit Kommissar Maroš Šefčovič. Alle vier Anträge wurden abgelehnt.
Abstimmungen der laufenden Wahlperiode
Die Liste zeigt alle Abstimmungen über Misstrauensanträge seit Beginn der 10. Wahlperiode mit Ergebnis und Stimmenzahlen. Jeder Eintrag führt zur Abstimmungsansicht, die zeigt, wie jedes Mitglied abgestimmt hat.
- 22. Januar 2026 (B10-0063/2026): abgelehnt, 165 dafür, 390 dagegen, 10 Enthaltungen
- 9. Oktober 2025 (B10-0400/2025): abgelehnt, 179 dafür, 378 dagegen, 37 Enthaltungen
- 9. Oktober 2025 (B10-0402/2025): abgelehnt, 133 dafür, 383 dagegen, 78 Enthaltungen
- 10. Juli 2025 (B10-0319/2025): abgelehnt, 175 dafür, 360 dagegen, 18 Enthaltungen
Quellen
- Vertrag über die Europäische Union, Artikel 17 (EUR-Lex)
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 234 (EUR-Lex)
- Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, Fassung Juli 2024, Artikel 131 (PDF)
- Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS): Briefing zum Misstrauensantrag, September 2024 (PDF, englisch)
- EPRS: The European Parliament's oversight powers: Tools to scrutinise the European Commission, Studie, Juni 2025 (PDF, englisch)
- Europäisches Parlament: Pressemitteilung zur Abstimmung vom 10. Juli 2025
- Europäisches Parlament: Pressemitteilung zu den Abstimmungen vom 9. Oktober 2025
- Europäisches Parlament: Pressemitteilung zur Abstimmung vom 22. Januar 2026
- Antragstexte: B10-0319/2025, B10-0400/2025, B10-0402/2025, B10-0063/2026
- Open-Data-Portal des Europäischen Parlaments (Abstimmungsdaten, Lizenz CC BY 4.0)
Quelle: Europäisches Parlament, offene Daten (CC BY 4.0), aufbereitet von OpenRCV.
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