Fraktionen
im EU-Parlament und die Parteien aus Deutschland und Österreich
Im Europäischen Parlament schließen sich die Abgeordneten nach ihrer politischen Zugehörigkeit zu Fraktionen zusammen, nicht nach ihrer Staatsangehörigkeit; eine Fraktion braucht mindestens 23 Mitglieder, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Nach der Mitgliederliste des Parlaments vom 22. Oktober 2026 gibt es acht Fraktionen; aus Deutschland und Österreich gehören der EVP-Fraktion die Abgeordneten von CDU, CSU, ÖVP, ÖDP und Familien-Partei an, der S&D-Fraktion die von SPD und SPÖ, der Fraktion Patrioten für Europa die der FPÖ, der Fraktion Renew Europe die von FDP, Freien Wählern, NEOS und der Partei des Fortschritts, der Fraktion Grüne/EFA die von Bündnis 90/Die Grünen, Volt und den österreichischen Grünen, der Fraktion Die Linke die der gleichnamigen Partei und der Tierschutzpartei sowie der ESN-Fraktion die der AfD. Fraktionslos sind die Abgeordneten von BSW und Die PARTEI sowie parteilose Abgeordnete aus Deutschland; der EKR-Fraktion gehört aus beiden Ländern niemand an.
Was ist eine Fraktion?
Nach Artikel 33 der Geschäftsordnung (GO) können die Mitglieder des Parlaments Fraktionen bilden, die ihrer politischen Zugehörigkeit entsprechen. Mitglied einer Fraktion ist also die einzelne Abgeordnete oder der einzelne Abgeordnete, nicht eine nationale Partei, und jedes Mitglied kann nur einer Fraktion angehören.
Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments (EPRS) waren im Parlament der Wahlperiode 2019 bis 2024 insgesamt 214 nationale Parteien vertreten (Stand: 1. April 2024); die große Mehrheit von ihnen war mit einer Fraktion verbunden. Der EPRS unterscheidet die Fraktionen zudem von den europäischen politischen Parteien, deren Finanzierung von den Mitteln der Fraktionen getrennt ist.
Wer eine Fraktion bildet, erklärt das der Präsidentin oder dem Präsidenten des Parlaments und nennt Namen, politische Erklärung, Mitglieder und Vorstand. Alle Mitglieder erklären schriftlich, dass sie dieselbe politische Zugehörigkeit haben. Konstituierung und Auflösung einer Fraktion werden im Plenum bekannt gegeben.
Mindestgröße und Zahl der Mitgliedstaaten
Eine Fraktion braucht mindestens 23 Mitglieder, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden (Artikel 33 Absatz 2 GO). Bei 27 Mitgliedstaaten sind das sieben.
Unterschreitet eine Fraktion eine dieser beiden Schwellen, kann die Präsidentin oder der Präsident mit Zustimmung der Konferenz der Präsidenten ihr Weiterbestehen bis zur nächsten konstituierenden Sitzung gestatten. Voraussetzung ist, dass ihre Mitglieder noch mindestens ein Fünftel der Mitgliedstaaten vertreten und die Fraktion länger als ein Jahr besteht. Bei hinreichenden Anhaltspunkten für einen Missbrauch wendet die Präsidentin oder der Präsident diese Ausnahme nicht an (Artikel 33 Absatz 3 GO).
Fraktionslose Mitglieder
Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, gelten als fraktionslos. Ihnen steht ein Sekretariat zur Verfügung, und ihre Stellung und ihre parlamentarischen Rechte regelt das Präsidium (Artikel 37 GO). Zusammen bilden sie keine Fraktion, auch keine gemischte Fraktion, wie es sie in manchen nationalen Parlamenten gibt (EPRS).
In den Ausschüssen bereiten die Koordinatoren der Fraktionen unter anderem die Benennung von Berichterstattern vor (Artikel 220 GO). Fraktionslose Mitglieder können keine Koordinatoren benennen; ihr Zugang zu Informationen muss aber gewährleistet sein, unter anderem durch die Anwesenheit eines Mitglieds ihres Sekretariats bei den Sitzungen der Koordinatoren (Auslegung zu Artikel 220 GO).
Rechte und Mittel der Fraktionen
Die Geschäftsordnung regelt für Fraktionen unter anderem:
- Fraktionen verfügen über ein Sekretariat, Verwaltungseinrichtungen und Mittel aus dem Haushaltsplan des Parlaments (Artikel 34 GO).
- Die Fraktionsvorsitze bilden mit der Präsidentin oder dem Präsidenten die Konferenz der Präsidenten. Die Konferenz sucht einen Konsens; kommt keiner zustande, wird nach der Mitgliederstärke jeder Fraktion abgestimmt. Ein fraktionsloses Mitglied nimmt ohne Stimmrecht teil (Artikel 26 GO).
- Wird die Redezeit einer Aussprache aufgeteilt, geht im ersten Teil ein Anteil gleichmäßig an alle Fraktionen und ein weiterer nach ihrer Mitgliederzahl. Die fraktionslosen Mitglieder erhalten zusammen eine Redezeit, die sich nach ihrer Zahl richtet. Gezählt wird dabei höchstens bis 23, der Mindestgröße einer Fraktion (Artikel 178 GO).
- Für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Quästoren kann nur eine Fraktion oder mindestens ein Zwanzigstel der Mitglieder des Parlaments Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Seit dem 16. Juli 2024 sind das nach Angaben des EPRS 36 Mitglieder (Artikel 15 und 186 GO).
Nach Angaben des EPRS ist die Zugehörigkeit zu einer Fraktion besonders wichtig, wenn Schlüsselposten vergeben werden, etwa Ausschuss- und Delegationsvorsitze oder die Berichterstattung über wichtige Dossiers. Fraktionen erhalten zudem mehr Mittel für ihr Personal und ihre parlamentarische Arbeit als fraktionslose Mitglieder.
Nach Angaben des Parlaments erörtert eine Fraktion ihren Standpunkt intern; kein Mitglied kann aber gezwungen werden, auf eine bestimmte Weise abzustimmen. Wie geschlossen die Mitglieder einer Fraktion abstimmen, zeigt die Seite Fraktionen und Länder.
Fraktionswechsel
Abgeordnete können während der Wahlperiode die Fraktion wechseln oder fraktionslos werden. Die Geschäftsordnung begrenzt nicht, wie oft das geschehen kann (EPRS). Das Open-Data-Portal des Parlaments führt jede Fraktionsmitgliedschaft mit ihrem Anfangsdatum und, wenn sie geendet hat, mit ihrem Enddatum.
Auf OpenRCV zeigt der Abschnitt Veränderungen seit Juli 2024, wer die Fraktion gewechselt hat und wer nachgerückt ist. Hat ein Mitglied die Fraktion gewechselt, zeigt auch sein Profil den Fraktionsverlauf; die Profile sind über die Liste der Abgeordneten erreichbar.
Fraktionen und die Parteien aus Deutschland und Österreich
Die Liste nennt jede Fraktion mit amtlichem Namen, Kurznamen und der Zahl ihrer Mitglieder im Amt, in fester Reihenfolge und mit den fraktionslosen Mitgliedern am Ende. Darunter stehen für Deutschland und für Österreich die Parteien, deren Abgeordnete der Fraktion angehören, mit Kurznamen, vollem Namen und der Zahl dieser Abgeordneten. Die Namen führen zu den Übersichten der Fraktionen und Parteien auf OpenRCV. Grundlage ist die Mitgliederliste aus dem Open-Data-Portal des Parlaments; ihr Stand steht unter der Liste.
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), EVP: 185 Mitglieder
- Deutschland: CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) 23, CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.) 6, Familien-Partei DE (Familien-Partei Deutschlands) 1, ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) 1
- Österreich: ÖVP (Österreichische Volkspartei) 5
- Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, S&D: 135 Mitglieder
- Fraktion Patrioten für Europa, PfE: 85 Mitglieder
- Österreich: FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) 6
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer, EKR: 84 Mitglieder
- Keine Abgeordneten aus Deutschland oder Österreich.
- Fraktion Renew Europe, Renew: 78 Mitglieder
- Deutschland: FDP (Freie Demokratische Partei) 5, Freie Wähler 3, PdF (Partei des Fortschritts) 1
- Österreich: NEOS (Das Neue Österreich) 2
- Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz, Grüne/EFA: 53 Mitglieder
- Deutschland: GRÜNE. (Bündnis 90/Die Grünen) 12, Volt 3
- Österreich: Die Grünen (Die Grüne Alternative) 2
- Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL), The Left: 45 Mitglieder
- Deutschland: DIE LINKE. 3, Die Tierschutzpartei (PARTEI MENSCH KLIMA TIERSCHUTZ) 1
- Fraktion Europa der Souveränen Nationen, ESN: 27 Mitglieder
- Deutschland: AfD (Alternative für Deutschland) 15
- Fraktionslose Mitglieder: 28
- Deutschland: BSW (Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft) 4, Die PARTEI 2, Parteilos 2
Stand der Mitgliederliste: 5. November 2026. 720 Abgeordnete im Amt, davon 96 aus Deutschland und 20 aus Österreich.
Quellen
- Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, 10. Wahlperiode, Fassung Mai 2026, Artikel 15, 26, 33, 34, 37, 178, 186 und 220
- Europäisches Parlament: Fraktionen
- Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS): Rules on political groups in the European Parliament, Briefing, Juni 2024 (PDF, englisch)
- Open-Data-Portal des Europäischen Parlaments (Mitgliederliste, Fraktionsmitgliedschaften und amtliche Namen der Fraktionen, Lizenz CC BY 4.0)
Quelle: Europäisches Parlament, offene Daten (CC BY 4.0), aufbereitet von OpenRCV.
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